Da du mittlerweile über allergieauslösende Zutaten unter bestimmten Voraussetzungen auch mündlich informieren darfst, soll dir diese Übung dabei helfen, übliche allergieauslösende Zutaten in Backwaren im Schlaf zu erkennen.
Das übergeordnete Ziel ist wie immer der Verbraucherschutz!
Bevor du dich der Übung widmest, kannst du dich vorab nochmal mit dem Anhang II LMIV vertraut machen! (siehe Medien)
Viel Erfolg!